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Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen etwas später vollständig. Die zu bekämpfenden Unkräuter müssen genügend Blattmasse gebildet haben, die aufnahmefähig ist und ausreichend benetzt wird. Wenn Sie hartnäckige, breitblättrige Unkräuter bekämpfen wollen, empfehlen wir Clinic im Wachstumsstadium anzuwenden. Ist es lange trocken oder es herrschen hohe Temperaturen, verbunden mit einer extrem niedrigen Luftfeuchte, kann die Aufnahme und das Ableiten des Wirkstoffs beeinträchtigt werden. Clinic darf nicht auf Rasen verwendet werden, da alles vernichtet wird, was grünt! Zur Anwendung im Rasen benutzen Sie bitte das Unkrautvernichtungsmittel Banvel M, da dieses den Rasen nicht angreift! Acker-Frauenmantel Acker-Gänsedistel Windenarten Ackerschatelhalm Ackerfuchsschwanz Acker-Kratzdistel Beinwell Acker-Gauchheil Adlerfarn Berennessel (Kleine) Ackerhellerkraut, Aleppo- (Mohren-) Hirse Giersch (Gewöhnlicher) Acker-Hundskamille Ampferarten Klee (Wieß) Acker-Schmalwand Ausfalllupinen Mauerpfeffer (Weißer) Ackersenf Bärenklau Salbeigamander Acker-Steinsame Beifuß (Gemeiner) Sumpfschatelhalm Ackerstiefmütterchen Berufskraut (Kanadisches) Ackervergißmeinnicht Blaubeere Amarant (Rauhaariger) Birke Ausfallgetreide Brennessel (Große) Ausfallraps Brombeere (Echte) Bingelkraut (Einjähriges) Buche Borstenhirse Eiche Ehrenpreisarten Esche Erdrauch Fingerkraut (Gänse-) Fingerhirse (Blut-) Gänseblümchen Flughafer Gänsefuß (Weißer) Franzosenkraut Geißblatt Gänsefuß (Weißer) Ginster Melde (Gemeine) Goldrute (Kanadische) Hederich Gundermann Hirtentäschelkraut Hahnenfußarten Hühnerhirse Hainbuche Hohlzahnarten Haselstrauch Kamille (Echte) Heidekraut Klatschmohn Heidelbeere Klettenlabkraut Himbeere Knöterich (Floh-) Holunder (Schwarzer) Knöterich (Vogel-) Honiggrasarten Kohl-Gänsedistel Huflattich Kornblume Hundspetersilie Kreuzkraut (Gemeines) Hundszahngras Mäusegerste Jakobs-Kreuzkraut Nachtschatten (Schwarzer) Klee (Rot) Phacelia Klette(Große) Quecke (Gemeine) Knaulgrasarten Rainkohl (Gemeiner) Knöterich (Landwasser) Rispengras (Einjähriges) Löwenzahn (Gemeiner) Rispengras (Gemeines) Malve (Wilde) Saatwucherblume Möhre (Wilde) Springkraut (Echtes) Pappel (Zitter) Stechapfel (Gemeiner) Pfeiffengras Taubnesselarten Pfeilkresse Trespearten Platterbse (Knollen-) Vogelmiere Potulak (Gelber) Weidelgrasarten Rainfarn (Gemeiner) Windhalm Rasenschmiele Wolfsmilch (Sonnen) Robinie Zweizahn (Behaarter) Roßkastanie Zwiewuchs (Gerste) Rotschwingel Sandrohr Schafsgarbe (Gemeine) Schilfrohr Schwarzdorn Tollkirsche Traubenkirsche Weide Weidenröschen (Schmalbl.) Weißdorn Wickenarten Wiesenkerbel Wiesenkopf (Großer) Zwiewuchs (Weißer) Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet auf folgendes hinzuweisen: Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen! Sie benötigen für deren Verwendung Sachkunde nach § 10 Pflanzenschutzgesetz (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung). Sie bestätigen durch Ihren Kauf folgende Punkte: 1. Sie verfügen über die notwendige Sachkunde. 2. Der Einsatz wird nur auf Kulturflächen durchgeführt (bzw. Sie uns eine Genehmigung zusenden.) 3. Sie bringen die Pflanzenschutzmittel nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung aus. 4. Sie erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes. Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG grundsätzlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG). Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.

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<p><font color="#0055a4">Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen etwas später vollständig. Die zu bekämpfenden Unkräuter müssen genügend Blattmasse gebildet haben, die aufnahmefähig ist und ausreichend benetzt wird.

Wenn Sie hartnäckige, breitblättrige Unkräuter bekämpfen wollen, empfehlen wir Clinic im Wachstumsstadium anzuwenden.

Ist es lange trocken oder es herrschen hohe Temperaturen, verbunden mit einer extrem niedrigen Luftfeuchte, kann die Aufnahme und das Ableiten des Wirkstoffs beeinträchtigt werden.
Clinic darf nicht auf Rasen verwendet werden, da alles vernichtet wird, was grünt!
 
Zur Anwendung im Rasen benutzen Sie bitte das Unkrautvernichtungsmittel Banvel M, da dieses den Rasen nicht angreift!
Acker-Frauenmantel Acker-Gänsedistel Windenarten Ackerschatelhalm
Ackerfuchsschwanz Acker-Kratzdistel Beinwell
Acker-Gauchheil Adlerfarn Berennessel (Kleine)
Ackerhellerkraut, Aleppo- (Mohren-) Hirse Giersch (Gewöhnlicher)
Acker-Hundskamille Ampferarten Klee (Wieß)
Acker-Schmalwand Ausfalllupinen Mauerpfeffer (Weißer)
Ackersenf Bärenklau Salbeigamander
Acker-Steinsame Beifuß (Gemeiner) Sumpfschatelhalm
Ackerstiefmütterchen Berufskraut (Kanadisches)
Ackervergißmeinnicht Blaubeere
Amarant (Rauhaariger) Birke
Ausfallgetreide Brennessel (Große)
Ausfallraps Brombeere (Echte)
Bingelkraut (Einjähriges) Buche
Borstenhirse Eiche
Ehrenpreisarten Esche
Erdrauch Fingerkraut (Gänse-)
Fingerhirse (Blut-) Gänseblümchen
Flughafer Gänsefuß (Weißer)
Franzosenkraut Geißblatt
Gänsefuß (Weißer) Ginster
Melde (Gemeine) Goldrute (Kanadische)
Hederich Gundermann
Hirtentäschelkraut Hahnenfußarten
Hühnerhirse Hainbuche
Hohlzahnarten Haselstrauch
Kamille (Echte) Heidekraut
Klatschmohn Heidelbeere
Klettenlabkraut Himbeere
Knöterich (Floh-) Holunder (Schwarzer)
Knöterich (Vogel-) Honiggrasarten
Kohl-Gänsedistel Huflattich
Kornblume Hundspetersilie
Kreuzkraut (Gemeines) Hundszahngras
Mäusegerste Jakobs-Kreuzkraut
Nachtschatten (Schwarzer) Klee (Rot)
Phacelia Klette(Große)
Quecke (Gemeine) Knaulgrasarten
Rainkohl (Gemeiner) Knöterich (Landwasser)
Rispengras (Einjähriges) Löwenzahn (Gemeiner)
Rispengras (Gemeines) Malve (Wilde)
Saatwucherblume Möhre (Wilde)
Springkraut (Echtes) Pappel (Zitter)
Stechapfel (Gemeiner) Pfeiffengras
Taubnesselarten Pfeilkresse
Trespearten Platterbse (Knollen-)
Vogelmiere Potulak (Gelber)
Weidelgrasarten Rainfarn (Gemeiner)
Windhalm Rasenschmiele
Wolfsmilch (Sonnen) Robinie
Zweizahn (Behaarter) Roßkastanie
Zwiewuchs (Gerste) Rotschwingel
Sandrohr
Schafsgarbe (Gemeine)
Schilfrohr
Schwarzdorn
Tollkirsche
Traubenkirsche
Weide
Weidenröschen (Schmalbl.)
Weißdorn
Wickenarten
Wiesenkerbel
Wiesenkopf (Großer)
Zwiewuchs (Weißer)
 
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet auf folgendes hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Sie benötigen für deren Verwendung Sachkunde nach § 10 Pflanzenschutzgesetz (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Sie bestätigen durch Ihren Kauf folgende Punkte:
1. Sie verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz wird nur auf Kulturflächen durchgeführt (bzw. Sie uns eine Genehmigung zusenden.)
3. Sie bringen die Pflanzenschutzmittel nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung aus.
4. Sie erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG grundsätzlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht.
Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist.
Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt!
Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.</font></p>

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Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen etwas später vollständig. Die zu bekämpfenden Unkräuter müssen genügend Blattmasse gebildet haben, die aufnahmefähig ist und ausreichend benetzt wird. Wenn Sie hartnäckige, breitblättrige Unkräuter bekämpfen wollen, empfehlen wir Clinic im Wachstumsstadium anzuwenden. Ist es lange trocken oder es herrschen hohe Temperaturen, verbunden mit einer extrem niedrigen Luftfeuchte, kann die Aufnahme und das Ableiten des Wirkstoffs beeinträchtigt werden. Clinic darf nicht auf Rasen verwendet werden, da alles vernichtet wird, was grünt! Zur Anwendung im Rasen benutzen Sie bitte das Unkrautvernichtungsmittel Banvel M, da dieses den Rasen nicht angreift! Acker-Frauenmantel Acker-Gänsedistel Windenarten Ackerschatelhalm Ackerfuchsschwanz Acker-Kratzdistel Beinwell Acker-Gauchheil Adlerfarn Berennessel (Kleine) Ackerhellerkraut, Aleppo- (Mohren-) Hirse Giersch (Gewöhnlicher) Acker-Hundskamille Ampferarten Klee (Wieß) Acker-Schmalwand Ausfalllupinen Mauerpfeffer (Weißer) Ackersenf Bärenklau Salbeigamander Acker-Steinsame Beifuß (Gemeiner) Sumpfschatelhalm Ackerstiefmütterchen Berufskraut (Kanadisches) Ackervergißmeinnicht Blaubeere Amarant (Rauhaariger) Birke Ausfallgetreide Brennessel (Große) Ausfallraps Brombeere (Echte) Bingelkraut (Einjähriges) Buche Borstenhirse Eiche Ehrenpreisarten Esche Erdrauch Fingerkraut (Gänse-) Fingerhirse (Blut-) Gänseblümchen Flughafer Gänsefuß (Weißer) Franzosenkraut Geißblatt Gänsefuß (Weißer) Ginster Melde (Gemeine) Goldrute (Kanadische) Hederich Gundermann Hirtentäschelkraut Hahnenfußarten Hühnerhirse Hainbuche Hohlzahnarten Haselstrauch Kamille (Echte) Heidekraut Klatschmohn Heidelbeere Klettenlabkraut Himbeere Knöterich (Floh-) Holunder (Schwarzer) Knöterich (Vogel-) Honiggrasarten Kohl-Gänsedistel Huflattich Kornblume Hundspetersilie Kreuzkraut (Gemeines) Hundszahngras Mäusegerste Jakobs-Kreuzkraut Nachtschatten (Schwarzer) Klee (Rot) Phacelia Klette(Große) Quecke (Gemeine) Knaulgrasarten Rainkohl (Gemeiner) Knöterich (Landwasser) Rispengras (Einjähriges) Löwenzahn (Gemeiner) Rispengras (Gemeines) Malve (Wilde) Saatwucherblume Möhre (Wilde) Springkraut (Echtes) Pappel (Zitter) Stechapfel (Gemeiner) Pfeiffengras Taubnesselarten Pfeilkresse Trespearten Platterbse (Knollen-) Vogelmiere Potulak (Gelber) Weidelgrasarten Rainfarn (Gemeiner) Windhalm Rasenschmiele Wolfsmilch (Sonnen) Robinie Zweizahn (Behaarter) Roßkastanie Zwiewuchs (Gerste) Rotschwingel Sandrohr Schafsgarbe (Gemeine) Schilfrohr Schwarzdorn Tollkirsche Traubenkirsche Weide Weidenröschen (Schmalbl.) Weißdorn Wickenarten Wiesenkerbel Wiesenkopf (Großer) Zwiewuchs (Weißer) Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet auf folgendes hinzuweisen: Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen! Sie benötigen für deren Verwendung Sachkunde nach § 10 Pflanzenschutzgesetz (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung). Sie bestätigen durch Ihren Kauf folgende Punkte: 1. Sie verfügen über die notwendige Sachkunde. 2. Der Einsatz wird nur auf Kulturflächen durchgeführt (bzw. Sie uns eine Genehmigung zusenden.) 3. Sie bringen die Pflanzenschutzmittel nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung aus. 4. Sie erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes. Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG grundsätzlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG). Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.

 

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